Zukunft hinterlassen
Seit mehr als dreißig Jahren schaffen wir Perspektiven für blinde und augenkranke Menschen und setzen uns für Frauen, Männer und Kinder mit Behinderungen dort ein, wo die Not besonders groß ist.
Ohne ehrenamtliches Engagement, ohne die Spenden und Zuwendungen unserer Spenderinnen und Spender wäre unsere Arbeit nicht denkbar.
Vielleicht wollen auch Sie unsere Ziele wirkungsvoll unterstützen und die Welt ein bisschen besser machen?
Das Erbe für einen guten Zweck
Eine Spenderin In meinem Leben habe ich viel geschaffen. Ich habe meine Kraft und meine Fähigkeiten für die Erreichung meiner Ziele eingesetzt. Ich habe bestimmt, wie der Weg aussieht, den ich gehe und welche Werte ich lebe. Es ist mir nicht egal, was nach meinem Tod geschieht. Mit einem Testament bestimme ich, wem die Früchte meines Lebens zugute kommen.
Mit einem gut geregelten Erbe stellen Sie sicher, dass Ihre Familie und Ihre Lieben sicher versorgt sind. Darüber hinaus haben Sie in Ihrem Testament die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen zu bedenken. Laut einer repräsentativen Studie kann sich rund jede*r dritte Deutsche vorstellen, mit seinem oder ihrem Nachlass Gutes zu tun.
Sie fragen sich, ob eine Testamentsspende an Light for the World der richtige Weg für Sie ist? Dann finden Sie hier einen kurzen Überblick darüber, was Ihre Hilfe bewegen kann.
Möchten Sie mit uns persönlich Kontakt aufnehmen?
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein vertrauensvolles und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Unser Service
Wir haben für Sie Informationen zusammengestellt, die bei der Abfassung eines Testaments hilfreich sein können, auch wenn sie nicht den Anspruch erheben, eine professionelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bzw. eine Notarin oder einen Notar Ihres Vertrauens zu ersetzen.
Erbschaftsratgeber
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Wissenswertes zu Erbschaft und Vermächtnis
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist eine Erklärung, an wen der Nachlass zur Gänze oder anteilsmäßig übergehen soll. Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen. Einschränkungen zum Widerruf gibt es bei gemeinschaftlichen Testamenten.
Wozu ein Testament?
Mit einem Testament können Sie – solange Sie sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten – genau festlegen, was mit Ihrem Vermögen passiert. Wenn Sie kein Testament machen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn es gar keine Erbinnen und Erben gibt, fällt der Nachlass an den Staat.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Ohne Testament wird der Besitz einer verstorbenen Person in einer bestimmten Reihenfolge auf Blutsverwandte, adoptierte Kinder, Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen aufgeteilt. Dabei kommen erst Kinder/Adoptivkinder und deren Nachkommen, dann die Eltern und deren Nachkommen und zuletzt die Großeltern und deren Nachkommen zum Zug. Eine Linie schließt die folgenden Linien von der Erbschaft aus. Die Ehepartner*innen bzw. eingetragenen Partner*innen erben immer neben den nach den Linien berufenen Verwandten.
Wie verfasse ich ein Testament?
Sie haben zwei Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu verfassen:
- Ein eigenhändiges Testament, das Sie zur Gänze des Textes mit eigener Hand schreiben und unterschreiben müssen. Ein Beispiel für ein eigenhändiges Testament finden Sie hier.
- Ein öffentliches Testament, bei dem Sie einer Notarin oder einem Notar gegenüber Ihren letzten Willen erklären, den diese*r dann verschriftlicht. Das Schriftstück wird von Ihnen unterschrieben und von der Notarin bzw. dem Notar aufbewahrt.
Was ist ein Vermächtnis?
Mit einem Vermächtnis wenden Sie nach Ihrem Tod einer Person oder Institution einen bestimmten Vermögenswert – beispielsweise einen Geldbetrag oder einen Einzelgegenstand, z.B. eine Immobilie – unabhängig von der sonstigen Erbfolge zu.